Überwachung der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses
Grundleistung
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Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und re- chnerischen Ergebnisse des Objekts |
Besondere Leistungen
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Erstellen von Bestandsplänen Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen Objektbeobachtung Objektverwaltung Baubegehungen nach Übergabe Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen Aufbereiten des Zahlungsmaterials für eine Objektdatei Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse |
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